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Einzelposting: Achtung! Große Abzocke! Vorsicht!


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Von:    Nekoryu 19.02.2008 09:52
Betreff: Achtung! Große Abzocke! Vorsicht! [Antworten]
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> Aber nicht heulen, wenn der Einbrecher, nach Weigerung das Geld rauszurücken, beide Hände zertrümmert hat.

DER Vergleich war absolut unsinnig. Du kannst bei nem einbrecher wohl kaum sagen: "Warten se mal, ich frag in der verbraucherzentrale und beim Anwalt nach meinen rechten!"
Zumal der handlungszeitraum in beiden fällen ja nun DER unterschied schlechthin ist.

Einfach mal kurz die äußerung überdenken, bevor man auf "abschicken" klickt.


@FruchtCocktail
ah, du hast das schon für mich erledigt. dankefein ^__^

@Medialuna
>So ist das auch mit den Abzocker-Seiten. Entweder man hat sich angemeldet oder nicht! Wenn nicht, kein Gedanke mehr dafür verschwenden. Wenn doch, dann schauen, ob man ordentlich auf die Kosten hingewiesen wurde, ob alles rechtens gelaufen ist und ob der Dienst wirklich in Anspruch genommen werden kann.

Selbst, wenn- der hinweis alleine genügt nicht. er muss auch auf der seite selbst,wo das angebot gepriesen wird, (als fußnote) zu erkennen sein. entweder durch einen link der direkt unter dem text. der hinweis darf klein,muss aber gut lesbar sein.

Wenn das NICHT der fall ist->versteckte kosten regel

@[[PickMuffin]]
>So nun haben wir eine Rechnung von 60 Euro bekommen und zwar per E-mail. Mein Vater weiß nicht genau, was er jetzt damit anfangen soll. Bezahlen will er es aufjedenfall nicht, da meine Schwester ja noch Minderjährig ist und einfach unvorsichtig war. Bitte helft mir, die nerven mich schon alle damit ;~;
>Dabei bin ich unschuldig*schnief*
Die antwort ist nein! So eindeutig wirst du es nie wieder durchbekommen!

xD

erstens: deine schwester ist zwar über 7 (unter 7= nicht geschäftsfähig), aber nich nicht volljährig. solange sie keine 18 ist, muss sie für größere geschäfte, die ihr taschengeld übersteigen, deine eltern um erlaubnis fragen. beschränkt geschäftsfähig nennt man das.

zweitens: wenn man den vorwurf mit der IP bringt, das man dioch wisse, wer das war und das es die erwachsenen waren bla bla, weise darauf hin, das die familie entweder an einem netzwerk klemmt oder eben alle denselben rechner benutzen. Die beweislast, nachzuweisen, das genau DER/DIE volljährigen dieses geschäft getätigt haben,liegt beim anbieter der seite.

Am besten geht ihr zur verbraucherzentrale und lasst euch beim aufsetzen eines antwortbriefes helfen.
Mein bruder hatte mal dieses sparabo gemacht, da war er 16. logischerweise wollten die ihn ankaggen... aber meine ma hat ihn rausgeprügelt (nachdem ich gesagt habe, das er ohne ihre erlaubnis keinen vertrag abschließen darf....Sie wurde hellhörig xD)

abgemeldet hat es schon gesagt.
Wer sich über geschäftsfähigkeit informieren will:
http://www.gesetze-im-internet.de/index.html

übersichtlich und passt. im "bürgerlichen gesetzbuch" (BGB) und im "Handelsgesetz Buch" (HgB) nachschlagen.

es ist übrigens nicht falsch, eine kaufmännische ausbildung anzustreben. Da müsst ihr sowas nämlich lernen ^^ (und ich hab noch NIE so gern wirtschaft gemacht...in dem moment,wo ich merkte, ich kann diesen ganzen windbeuteln einen damit reinwürgen, ohne sie mit dem batzen zu verprügeln..... *____* <-Sadistisches grinsen)
So Long- And thanks for all the Fish!
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Der Tod stellte seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher- denn es war Krieg! (by abgemeldet)
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Neko: "Ich seh das prinzipiell anders als ihr!" Ôo

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